SAW-Assekuranz GmbH
Kfz Versicherungsvergleich
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Eine GAP Deckung ist bei billigen Autoversicherungen meist nicht möglich.

Hier geht es zu den Online Auto Versicherungsvergleich.

Wir geben  Ihnen die Möglichkeit, Ihre billige  Autoversicherung online zu vergleichen und - als Besonderheit - auch den
Online Auto Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre billige  Autoversicherung jedes Jahr wechseln können, ohne das Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Der Auto-Versicherungsvergleich ist  für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.


Der online Auto Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH.
Der Abschluss einer billigen Autoversicherung ist nicht ratsam, wenn Sie ein Leasingfahrzeug fahren. Hier ist es besonders wichtig einem leistungsstarken und gutem Auto Versicherer zu vertrauen. Da bei Leasingfahrzeugen oft keine Anzahlung getätigt wird, ist der Einschluss einer sogenannten GAP Deckung ratsam. Durch die GAP Deckung wird im groben der Fehlbetrag zwischen Kredit und Zeitwert abgedeckt.

Die Leistungen der GAP Deckung stellen sich wie folgt da.

Diese Deckung kann gegen einen Beitragszuschlag in der Vollkaskoversicherung für Autos eingeschlossen werden. Bei Leasingfahrzeugen gibt es häufig im Schadenfall Differenzen, weil der versicherte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs niedriger ist als der offenstehende Leasing-Restbetrag. Diese Deckungslücke schließt die GAP-Deckung. Versicherungsschutz besteht, wenn
  • das versicherte Fahrzeuge einen Totaldiebstahl oder Totalschaden erleidet und aufgrund dessen aus der Vollkaskoversicherung  der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird und
  • der Leasingrestbetrag größer als der Wiederbeschaffungswert ist und
  • die Regulierung des Fahrzeugschadens abgeschlossen und dessen Ersatzleistung ausbezahlt wurde und
  • das Fahrzeug nur wie vereinbart verwendet wurde.
Der Leasingrestbetrag ergibt sich aus der abgezinsten Summe der ausstehenden Leasingraten zuzüglich des abgezinsten Restwertes und der noch nicht verbrauchten Mietvorauszahlung nach linearer Verteilung über die Vertragsmonate. Die Versicherungsleistung aus der GAP-Deckung ergibt sich aus dem Leasingrestbetrag,
  • abzüglich dem Verkaufserlös,
  • abzüglich der Versicherungsleistung aus der Fahrzeugversicherung und
  • abzüglich der Selbstbeteiligung im Rahmen der Fahrzeugversicherung.
Die Erstattung der Mehrwertsteuer wird auf die Verhältnisse des Versicherungsnehmers abgestellt. Übersteigt bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung die tatsächlich gefahrene Kilometerleistung im Schadenmonat die vertraglich vereinbarte, auf den Monat umgerechnete Kilometerleistung um mehr als 10 % (erlaubte Mehrleistung), wird der Leasingrestbetrag um den rechnerischen Aufwand (Netto-Anschaffungswert x 0,0003 % x (tatsächliche Kilometerleistung – erlaubte Mehrleistung)) für die Mehrkilometerleistung gekürzt. Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich die Einkaufsrechnung des Fahrzeugs und den Leasingvertrag einzureichen.


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