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Kfz Versicherungsvergleich
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Wir haben diese Seite als Service für unsere bisherigen und neuen Kunden eingerichtet.

Hier geht es zu den Online Auto Versicherungsvergleich.

Wir geben  Ihnen die Möglichkeit, Ihre billigsten  Autoversicherungen online zu vergleichen und - als Besonderheit - auch den
Online Auto Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre billigsten  Autoversicherungen jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Der Auto-Versicherungsvergleich ist  für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.


Der online Auto Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH.

Sie suchen billige Autoversicherungen? Bitte denken Sie daran, dass es immer jemanden gibt der etwas billiger und schlechter anbieten kann. Wir empfehlen Ihnen den Einschluss eines Schutzbriefes in Ihre Autoversicherung. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Schutzbriefleistungsbeispiele da.

Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall die Fahrt nicht fortsetzen, sorgt der Versicherer für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag kann sich hier stark unterscheiden.

Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall von der Straße abgekommen, sorgt der Versicherer für seine Bergung einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und trägt die hierdurch entstehenden Kosten.
Der Höchstbetrag kann sich hier stark unterscheiden.

Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall seine Fahrt nicht fortsetzen und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle nicht möglich, sorgt der Versicherer für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. 
Der Höchstbetrag kann sich hier stark unterscheiden; hierauf werden eventuell erbrachte Leistungen für den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs angerechnet.

Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, sorgt der Versicherer für die Fahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereiches.

Weieter Informationen erhalten Sie auf Geldratgeber24.


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